Educanis Hundeschule

Durchführung nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW

Wir sind befugt, Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) durchzuführen. Diese Prüfung ist für Halter von Hunden bestimmter Rassen erforderlich, um die Unbedenklichkeit des Hundes im öffentlichen Raum zu bestätigen und gesetzliche Auflagen zu erfüllen.